Warum gibt es die Tauchtauglichkeitsuntersuchung?

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) für Sporttaucher wird von keinem Gesetz vorgeschrieben und doch von jedem Sporttaucher verlangt. Der Grund ist die freiwillige Selbstkontrolle und das Verantwortungsgefühl der Tauchbasen und Tauchlehrer sowie die Forderungen der Unfallversicherungen für Sporttaucher.

In der Anfangszeit des Presslufttauchens war man der Meinung, nur gesundheitlich besonders geeignete Menschen dürfen tauchen. Heute ist man zu der umgekehrten Auffassung gekommen: fast alle Menschen dürfen tauchen. In der Tat gibt es nur relativ wenige Gründe, nicht tauchen zu dürfen.

Der individuelle Sinn der TTU ist daher, den tauchtauglichen Personen die Sicherheit und Gewissheit zu geben, dass tatsächlich kein Hinderungsgrund für das Sporttauchen vorliegt und zudem den sehr geringen Anteil von Personen herauszufiltern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht tauchen sollten.

Grundsätzlich darf jeder approbierte Arzt die Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen und das entsprechende Attest ausstellen. Allerdings sind nur relativ wenige Ärzte theoretisch in Tauchmedizin ausgebildet, und nur ein sehr kleiner Teil der Ärzteschaft hat tatsächlich neben der Durchführung der TTU medizinische Erfahrung in der praktischen Tauch- und Hyperbarmedizin, bzw. in der Behandlung von Tauchunfällen.

Ein Arzt der letzten Kategorie sollte natürlich nach Möglichkeit der erste Ansprechpartner für die TTU sein. Entsprechend ausgebildete Ärzte findet man z.B. in Druckkammerzentren. Zumindest aber sollte der Arzt, der die TTU durchführt über eine entsprechende Weiterbildung (z.B. durch die GTÜM -Gesellschaft für Tauch- und Überdruck-Medizin) verfügen. Auf „Kaffekassen-Atteste“ des Hausarztes sollte man im eigenen Interesse auf jeden Fall verzichten.

Dr. Johannes Wiesholler
Allgemeinmedizin/Notfallmedizin
Sportmedizin/Reisemedizin/Taucherarzt
Karl-Böhm-Str. 5, 85598 Baldham
Tel.: 08106-348917-0
Fax: 08106-348917-1

Für die Bestandteile der TTU bei Sporttauchern gibt es aus o.a. Gründen keine Vorschriften.

Allgemein werden empfohlen:

  • Eingehende körperliche Untersuchung, insbes. HNO-Untersuchung (ggf. gesondert durch HNO-Arzt) und neurologische Untersuchung
  • Lungenfunktionstest
  • EKG

Gegebenenfalls können folgende Untersuchungen zusätzlich nötig werden:

  • Belastungs – EKG
  • Blut-Laboruntersuchung
  • Röntgenaufnahme der Lunge (z.B. bei Personen über 40 J. oder mit vor bestehender Lungenschädigung)

Es gibt für die TTU keinen allgemeingültigen Pauschalpreis. Die Kosten richten sich vor allem nach dem Aufwand, bzw. nach den durchgeführten Einzeluntersuchungen. Bei einer „einfachen“ TTU (ohne Lungenröntgen, Labor und Druckkammerfahrt) liegen die Kosten in der Regel zwischen 50 und 180 €. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nicht erstatten, und auch die privaten Kassen zahlen meist nicht, da die Untersuchung rein aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist.

Auch bezüglich der Wiederholungsfristen gibt es bei der TTU keine Vorschriften. Und letztlich wird das Tauchtauglichkeitsattest auch nur bei einer Kursanmeldung oder beim Einchecken in eine Tauchbasis verlangt. Die meisten deutschen und europäischen Tauchschulen und -basen verlangen – den Maßstäben der GTÜM folgend – bei Personen unter 40 J. alle drei Jahre, bei Personen über 40 J. jedes Jahr eine erneute TTU. Im außereuropäischen Ausland, v.a. in Ägypten, der Karibik und den Malediven, gehen immer mehr Tauchbasen dazu über, von eincheckenden Tauchern ein maximal ein Jahr altes Attest zu verlangen.